AEO - Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Im Zuge der fortschreitenden Globalisierung sind komplexe internationale Transaktionen zur Regel geworden. Zur Siche­rung internationaler Lieferketten müssen somit auch zoll­recht­liche Bestimmungen beitragen. Mit der Verordnung VO EG Nr. 648/2005 des Rates der EU wurde dieser Sicherheits­aspekt im Zollrecht verankert.

Kernpunkt der Verordnung ist die Schaffung des Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorized Economic Operator – AEO), der einem Unternehmen verliehen wird, welches bestimmte Kriterien erfüllt und somit als zuverlässiger Handelspartner und als geringes Risiko für die Sicherheit der Lieferkette eingestuft werden kann.

Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen erfüllen, um AEO zu werden? Wichtig für den Status sind unter anderem eine reibungslos funktionierende Logistik und Organisation im Unternehmen, die Sen­sibilisierung der Angestellten im Hinblick auf ihre Tätigkeit, eine detaillierte Kenntnis der relevanten Zollvorschriften sowie die Schaf­fung von Sicherheitsmaßnahmen physischer Art, um den Zugriff auf Unternehmensdaten und Waren zu erschweren oder Zugänge ohne Autorisierung zu verhindern.

Der Status AEO ist für alle Unternehmen wichtig, die Berührung mit grenzüberschreitenden Warenverkehren haben. Das sind Hersteller, Lagerinhaber, Zollagenten, Ausführer, Speditionsfirmen, Beförderer und Einführer von Waren. Im Antrag auf Verleihung des Status müssen Unternehmen die innerbetrieblichen Prozesse, die Bezug zu grenzüberschreitenden Warenbewegungen haben, detailliert darstel­len. Interne Kontrollsysteme müssen geschaffen werden, die sicher­stellen und dokumentieren, dass AEO-relevante Prozesse rechtmäßig durchgeführt werden. Die Selbstbewertung des Unternehmens im Hinblick auf potenzielle Risiken im Vorfeld der Antragstellung ist ebenfalls ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum AEO. Dieser Schritt kann jedoch arbeitsintensiv und zeitaufwändig sein. Als AEO muss ein Unternehmen der Zollverwaltung zudem jederzeit Auskunft über den Status seiner Zollprozesse geben können.

Welche Vorteile ergeben sich für das Unternehmen aus dem Besitz des Status? Für Zertifikatsinhaber sind Anträge von zollrechtlichen Bewilligungen einfacher. Der Umfang des Datensatzes bei der Vorab­anmeldung zur Ein- und Ausfuhr der Waren ist reduziert. Dies ver­ringert bei der Datenerfassung den zeitlichen Aufwand. Erwähnens­wert ist auch die geringere Kontrolldichte bei Zollabfertigung und Betriebsprüfungen. Schließlich hat ein AEO seine Zuverlässigkeit be­wiesen und dokumentiert, so dass er mit weniger Kontrollen „belohnt“ wird.

Nicht zu vergessen: Der Status eines AEO zeichnet das Unternehmen als sicheres Mitglied der Lieferkette – und damit als vertrauens­würdigen Handelspartner – aus. Dieses Qualitätssiegel hat über den Bereich des Zollrechts hinaus Wirkung. Es ist zu erwarten, dass der Status eine große Eigendynamik entwickeln wird: Zertifizierte Unter­nehmen werden bevorzugt Verträge mit anderen Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten abschließen wollen, um keine Sicherheitslücke zu riskieren. Internationale Anerkennung des Status erleichtert die Zugänge zu anderen Märkten.